Wir betreuen Stiftungen und Vereine auf dem Gebiet der Gemeinnützigkeit.
Es handelt sich um ein komplexes Rechtsgebiet, dass spezielle Kenntnisse erfordert.
Bei der Gründungsphase erfolgt eine Abstimmung mit der Finanzbehörde dahingehend, ob die satzungsmäßigen Zwecke die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Bei der laufenden Betreuung ist die Unterscheidung der vier Sphären (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), sowie die Rücklagenbildung und Mittelverwendungsrechnung wichtig, um den Status der Gemeinnützigkeit dauerhaft zu erhalten.




