Bei dem oftmals emotionalen Thema der Erbfolge stehen wir mit Verständnis und Fachwissen zur Seite. Bei vorweggenommenen Erbfolgen erörtern wir im Rahmen von Gesprächen die Ausgangslage und suchen mit Ihnen nach einer optimalen Lösung, z. B. der Immobilienübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt, der Freibetrag für Schenkungen von Familienheimen oder der Pflegefreibetrag.

Bei der Übertragung von Betrieben gilt es eine Vielzahl von Dingen zu beachten. Genannt seien hier Regel- und Optionsverschonung, Verwaltungsvermögen, Behaltensfristen und Lohnsummenregelung.

Ist eine Schenkung erfolgt oder der Erbfall eingetreten, erledigen wir die nötigen Steuererklärungen.